WISSENSWERTES
PARKEN AN DER GRUNDSCHULE
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Sie Ihr Fahrzeug so parken, dass die
Kinder die Gehwege benutzen können und der Bereich an der Fußgängerampel noch
übersichtlich bleibt!
Der tägliche Weg zur Schule und wieder nach Hause regt
den Kreislauf Ihres Kindes mehr an, als eine Fahrt im Auto. Nach einem Fußweg
kommt Ihr Kind erfrischt und fit zur Schule und auch wieder nach
Hause.
SCHULWEG
Trainieren Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig den Schulweg und besprechen Sie mögliche Gefahren. Benutzen Sie nach Möglichkeit Zebrastreifen und Fußgängerampeln. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, den Schulweg mit anderen Kindern aus dem Wohnumfeld anzutreten. Ziehen Sie sich dann nach und nach zurück, damit Ihr Kind selbstständig wird.
Achten Sie auf die Zeit, die Ihr Kind für den Weg braucht, damit es pünktlich in der Schule und Zuhause ist. Sollte Ihr Kind mit dem Bus zur Schule kommen, dann sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus. Die Busse halten am Bildungszentrum und fahren dort auch wieder ab. Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Fahrplan.
Bis Weihnachten werden die Erstklässler, die mit dem Bus zur Schule kommen, an der Bushaltestelle abgeholt und um 12.00 Uhr auch wieder zur Bushaltestelle begleitet. Erst nach bestandener Fahrradprüfung in Klasse 4 dürfen die Schüler alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Sie müssen ein verkehrssicheres Fahrrad haben und einen Sturzhelm tragen.
BUSFAHRKARTEN
Für folgende Einzugsgebiete werden die Kosten vom Landratsamt nicht übernommen, da diese zu nah am Schulort liegen: Kleinwinnaden, Kürnbach, Lufthütte, Roppertsweiler.
Für diese Kinder müssen die Eltern die Busfahrkarten über das Internet
bestellen
(https://www.ding.eu/smk).
Die Bestellung der Schülermonatskarten/Jugendticket BW (=> Schülerlistenverfahren) obliegt den Eltern. Die Ausgabe erfolgt dann über die Schule.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Für Ihr Kind besteht bei der Unfallkasse BW eine Unfallversicherung, die
schulische
Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie Schul-
und Heimweg einschließt. Bei einem Schulunfall werden die Eltern sofort
benachrichtigt. Bei einem Wegeunfall bitten wir Sie, die Schule zu
informieren.
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOT DURCH DAS BILDUNG - UND TEILHABEPAKET
Dieses Unterstützungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche aus
Familien mit geringem Einkommen. Haben Sie bzw. Ihre
Kinder Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld),
Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben Sie
auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket.
Leistungen: Kostenübernahme von Schulausflügen
Schulbedarfspaket (Schulmaterialien) Zuschuss zu den
Schülerbeförderungskosten
Lernförderung Zuschuss zum Mittagessen, ...
Bei Bedarf können Sie sich gerne und vertrauensvoll an uns oder an die
Schulsozialarbeit wenden! Die guten Leistungen des Bildungsund
Teilhabepakets
sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu
Gute kommen.
